AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Technischengase in Tausch- und Mietflaschen / Materiallieferung und Montage Gasecenter David (Verkäufer) Stand 06-2026 (bestehend aus zwei Seiten)

I. Allgemeines 
1. Maßgebend für dieses und alle künftigen Geschäfte, gleichgültig wie diese abgeschlossen werden, sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie die nachste-henden „Ergänzende Bestimmungen für die Lieferung von Industriegasen in Flaschen und Behältern“ des Verkäufers. Entgegenstehende Bedingungen kommen nur zum Zuge, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt sind. 
2. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten alle Angebote als unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
3. Angebote sind freibleibend unverbindlich, es sei den, dass wir uns schriftlich ausdrücklich für eine bestimmte Zeit an das Angebot gebunden haben.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen. Die unsere Ware und Leistungen betreffenden Abbildungen, Zeichnun-gen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse und ähnliches sowie die darin enthaltenen Daten (Gewichte, Analysen, Beschaffenheit, etc.) sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Form, Ausführung und Farbe behalten wir uns vor.
Unsere Angebote, Beratungen und technischen Auskünfte werden nach bestem Wissen erstellt. Die Haftung für diese Angebote, Beratung und Technische Auskünfte, auch bezüglich bauaufsichtsrechtlicher und sonstiger Genehmigungen übernimmt Gasecenter David nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Verkaufsangestellten, Außendienstmitarbeiter, Monteure und sonstigen Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu tref-fen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Angebotes hinausgehen.
4. Soweit wir Montagetätigkeiten ausführen, gilt die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung als vereinbart.             
II. Lieferung
1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit wir für eine Lieferung einen Termin oder eine Frist zugesichert haben, muss uns bei Verzug der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er für diejenigen Mengen und Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht mehr versandbereit gemeldet waren. Sofern es grobes Verschulden be-züglich der unterbliebenen oder verspäteten Lieferung trifft, sind Schadensersatzansprüche auf den Schaden begrenzt, der zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Der Schadensersatz ist auf jeden Fall auf den Warenwert begrenzt.      
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu 
gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der 
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 
3. Der Transport der Gase einschließlich Paletten, Flaschen und Behälter ab Lieferstelle (Werk oder Lager) sowie die Beförderung des Leerguts zur Lieferstelle erfolgen auf Kosten und 
Gefahr des Käufers. Spezielle Vorsichtsmaßnahmen bei hochtoxischen Gasen werden im Einzelfall zwischen Käufer und Verkäufer geregelt. Bei Selbstabholung oder Übernahme durch Transportunternehmen, die der Käufer beauftragt hat, ist der Käufer für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Wirkt der Verkäufer dabei mit, geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Käufers. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen frei, die gegen den Verkäufer wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Der Käufer wird die für den Umgang mit und insbesondere für die Lagerung und Beförderung von Gasen maßgeblichen Sicherheitsvorschriften beachten, die der Verkäufer in seinen Lieferstellen zur Einsicht bereithält.
III. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum. Wird unsere Ware mit andern Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Auftraggebers an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht, und dass der Auftraggeber diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder die durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung unserer Rechnung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die dafür notwendigen Unterlagen auszuhändigen.      
IV. Gewährleistung/Haftung
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die dem Käufer gelieferten Gase den im Produktkatalog bzw. in den Analysezertifikaten des Verkäufers gemachten Spezifikationen entsprechen. Die Analysemethoden des Verkäufers sind maßgebend, es sei denn, sie sind nachweislich 
unrichtig. Entspricht eine Gaslieferung nicht den Spezifikationen, leistet der Verkäufer Ersatz oder erteilt dem Käufer eine Gutschrift bis zur maximalen Höhe des Kaufpreises. Der Käufer hat sich vor Verwendung darüber zu vergewissern, ob das jeweilige Gas sich für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignet. Für die erzielten Ergebnisse bei der Benutzung 
eines unter diesen Bedingungen gelieferten Gases – sei es in Herstellungsverfahren oder in Verbindung mit anderen Substanzen – trägt der Käufer Gefahr und Haftung. 
2. Sofern eine Lieferung mangelhaft ist, hat dies der Käufer unverzüglich schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.
3. Wird die Mangelhaftigkeit einer Lieferung durch den Verkäufer bei Annahme festgestellt, hat der Käufer das Recht, die Annahme von Gasen, die nicht den Spezifikationen entsprechen oder aus sonstigen Gründen mangelhaft sind, zu verweigern. 
4. Wird die Mangelhaftigkeit einer Lieferung nach deren Annahme durch den Käufer festgestellt, kann der Käufer innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung verlangen, es sei denn, der Verkäufer ist nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl statt der Ersatzlieferung 
eine Gutschrift bis zur maximalen Höhe des Kaufpreises zu leisten. Von den durch die Ersatzlieferung entstandenen unmittelbaren Kosten trägt der Verkäufer, insoweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten der Ersatzlieferung einschließlich der Lieferung sowie die kosten etwa erforderlicher Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen trägt der Käufer die Kosten. 
5. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in zwölf Monaten nach Anlieferung des Produktes bei der Betriebsstätte des Käufers.
6. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung gemäß Zi. 7 berechtigt. 
7. Zum Rücktritt vom Vertrag – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer vom ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Fall des Rücktritts haftet der Käufer für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogenen Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Neben dem Recht zum Rücktritt haftet der Verkäufer im Fall einer vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei mangelhafter Lieferung, auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Ein Anspruch auf Mangelfolgeschaden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer – außer in den Fällen des Vorsatzes – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Bei Verzug ist der Verzögerungsschaden im Fall leichter Fahrlässigkeit auf bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
8. Hat der Käufer die Möglichkeit, einerseits vom Verkäufer Lieferung bzw. Nacherfüllung zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, so kann der Verkäufer den Käufer auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Übt der Käufer seine Rechte nicht fristgerecht aus, so ist der Käufer nicht mehr berechtigt, Lieferung oder Nacherfüllung zu verlangen.
9. Im Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Fall der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit des Produkts zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.
10. Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Produktes  in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Käufer – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478, 479 BGB) berechtigt, jedoch stehen dem Käufer etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzanspruch nur nach Maßgabe von Zi. 7. zu.
11.  Soweit die Firma Gasecenter David Montagen beigestellter Geräte/Materialien vornimmt gilt folgendes: Gasecenter David haftet nicht für deren Güte und Eignung. Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Besteller in Aussicht genommenem Zweck geeignet ist, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Hat Gasecenter David oder einer der beauftragten Mitarbeiter hinsichtlich deren Güte und Eignung Bedenken, so kann Gasecenter David die Ausführung der entsprechenden Arbeiten ablehnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der beigestellten Materialien/Geräte trägt der Auftraggeber. 
Alle uns nachgewiesenen Schäden und Mängel an dem Liefergegenstand, die auf Material-schäden oder fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind, werden von uns beseitigt. Wahlweise sind wir berechtigt, gegen Rückgabe Ersatz zu liefern oder den Liefergegenstand gegen Rückzahlung der vom Besteller geleisteten Zuzahlung, abzüglich Montage und sonstigen Nebenkosten, zurückzunehmen.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die der natürlichen Abnutzung unterliegen; sie erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, die von uns vorgeschriebenen und gelieferten Betriebsmittel nicht verwendet oder aber an der Anlage ohne unser Einverständnis Veränderungen vorgenommen werden.
Versandweg und Transportmittel sind unserer Wahl überlassen. Die Lieferung frei Lieferstelle hat zur Voraussetzung, dass die Abladestelle auf für LKW befahrbaren Wegen zu erreichen ist. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass eine unverzügliche und sachgemäße Entladung möglich ist. Wartezeiten, erneute Anfahrten, sowie von der bestellten Menge abweichende Lieferungen werden in Rechnung gestellt. Für Unfälle, die beim Betreten oder Abladen der Transportmittel auftreten, oder für Schäden, die von fremden Fahrzeugen verursacht werden, die die Ware weiter transportieren, haftet Gasecenter David nicht. Wir behalten uns vor, Direktlieferungen durch den jeweiligen Material- bzw. Gerätehersteller, oder dessen Vorlieferanten vornehmen zu lassen. 
Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Besteller. Sie verjährt innerhalb eines Jahres nach der probeweisen Inbetriebsetzung, für maschinelle Teile binnen 6 Monaten, bei Tag- und Nachtbetrieb binnen 3 Monaten, spätestens jedoch sinngemäß 15 bzw. 9 bzw. 6 Monate nach Gefahrübergang.

 



V. Preis und Zahlung 
1. Es gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Preise gelten – wenn nicht anders vereinbart – ab Auslieferungsstätte, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit an dem Vertrag Verbraucher nicht beteiligt sind, können Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes plus 8% verlangt werden. 
2. Der Käufer zahlt den Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug netto Kasse. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes plus fünf Prozent (3 %) zu berechnen. 
3. Der Verkäufer ist berechtigt, eine empfangene Zahlung gegen die jeweils ältesten Forderungen anzurechnen, auch wenn die Zahlung vom Käufer ausdrücklich für andere Rechnungen bestimmt wurde. Der Käufer kann mit Ansprüchen gegen den Verkäufer nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware berechtigt. Dem Zahlungsverzug steht gleich Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung oder wesentliche Veränderungen der vorher angenommenen Vermögens- oder Ertragslage.
5. Falls sich während der Laufzeit des Vertrages für den Verkäufer Kostenveränderungen ergeben, kann der Verkäufer die Preise ändern. Bei erheblichen Abweichungen von den dem Vertrag zugrunde gelegten Mengen kann der Verkäufer die Preise entsprechend ändern.

VI. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Essen (NRW). Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen. 
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Ergänzende Bestimmungen für die Lieferung von Gasen in Flaschen und Behältern
1. Der Verkäufer liefert die Gase, Flaschen und Behälter ab Lieferstelle (Werk oder Lager) im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Der Käufer hat dem Verkäufer auf seine Kosten ein geeignetes und für die Übernahme der Gase hergerichtetes Transportmittel zur Verfügung zu stellen. Transport und Transportversicherung wickelt der Verkäufer nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers auf dessen Gefahr und Kosten ab. Kosten, die dem Käufer bei der Entladung der in Flaschen oder Behältern gelieferten Gase vom Transportmittel entstehen, trägt der Käufer selbst. Produkte auf Zustellbasis hat der Käufer auf eigene Kosten unverzüglich vom Transportmittel zu entladen.
2. Konstruktions- und Formänderungen an Flaschen und Behältern, die im Zuge der technischen Entwicklung der Gase notwendig werden, behält sich der Verkäufer vor und wird den Käufer unverzüglich darüber informieren.
3. Der Käufer kennt die den Transport, die Lagerung, Handhabung und Verwendung der Gase, Flaschen und Behälter betreffenden rechtlichen Bestimmungen. Der Käufer hat seine Mitarbeiter und Kunden über alle Gefahren für Personen und Sachen, die in irgendeiner Weise mit den Gasen, Flaschen und Behältern verbunden sind, im Rahmen der geltenden Vorschriften zu unterrichten. Der Käufer verpflichtet sich, alle in der Industrie allgemein anerkannten und/oder in den Instruktionen des Verkäufers enthaltenen Sicherheitsvorkehrungen in seinen Arbeitsgängen und dem nachfolgenden Vertrieb an seine Kunden zu treffen.
4. Schadhafte Flaschen und Behälter dürfen nicht in Benutzung genommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich von der Schadhaftigkeit zu unterrichten.
5. Der Käufer haftet für Schäden an den ihm überlassenen Flaschen und Behälter vom Zeitpunkt der Auslieferung bis zur Rückgabe an die Lieferstelle oder bis zur Übergabe an den Frachtführer. Bei Beschädigung oder im Fall der inneren Verunreinigung der Flaschen hat der Käufer dem Verkäufer alle dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen. Durch die Wartung, Prüfung oder Inspektion der Flaschen und Behälter übernimmt der Verkäufer keine Schadenshaftung, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch fehlerhafte Konstruk-tion der Flaschen verursacht. Insoweit haftet der Verkäufer nur beschränkt für die Mangelschäden.
6. Bei Verlust der Flaschen und Behälter oder bei einer die Tauglichkeit ausschließenden Beschädigung durch den Käufer berechnet der Verkäufer den jeweils gültigen Kaufpreis.
7. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die durch die Benutzung von fehlerhaften Flaschen und Behälter entstehen, bestehen nur, soweit der Einsatz der fehlerhaften Flaschen und Behälter auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder gesetzlichen Vertreters des Verkäufers beruht und derart aufgetretene Schäden nach ihrer Feststellung unverzüglich dem Verkäufer schriftlich angezeigt worden sind, sowie in den Fällen, in denen Fehler der Flasche Personenschäden oder Euro 575,– überschreitende Sachschäden an privat genutzten Gegenständen verursachen. Vorstehende Haftungsregelung gilt sowohl für vertragliche als auch für sonstige Ansprüche und auch zugunsten der Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers. Jegliche Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn Defekte oder Fehler an den Flaschen und Behältern innerhalb der Gewährleistungszeit binnen 10 Tagen nach Entdeckung durch den Käufer schriftlich dem Verkäufer gegenüber angezeigt werden. Zi. IV. 4 ff. gilt entsprechend.  Ein Gewährleistungsanspruch erlischt insbesondere, wenn
a) Reparaturen oder Eingriffe von Dritten vorgenommen wurden,
b) unsachgemäße Behandlung, Beschädigung oder Einwirkungen festgestellt werden,
c) durch ungeschultes Personal Gerätestörungen oder Defekte verursacht werden.
8. Gutschriften über zurückgesandte Flaschen und Behälter- Füllungen und/oder Restmengen werden nicht erteilt. Pfandgutschriften werden nur unter Vorlage des Original Pfandbeleges oder Mietvertrages erstellt. Bei Rücksendungen von Material/Geräten geschieht dies zu Lasten des Kunden. Das Gasecenter David wird Material/ Geräte nur im neuwertigen Zustand nach vorheriger schriftlicher Zustimmung annehmen. In diesem Fall vergütet das Gasecenter David den anteiligen Materialwert abzüglich 15% entgangenen Gewinns, abzüglich 15%-iger pauschaler Rücknahmekosten, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungs-/Bezugspreis.   
Das gleiche gilt für durch den Kunden stornierte Aufträge, es sei denn, Gasecenter David besteht auf Erfüllung. 
9. Dem Käufer steht wegen etwaiger anderer Ansprüche gegen den Verkäufer kein Zurückbehaltungsrecht an den Flaschen und Behältern zu.
10. Weder dem Käufer noch Dritten ist es gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verkäufers Flaschen und Behälter zu entsorgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Propangas Gasecenter David GmbH (Stand 07/2026)

1. Allgemeines 

Diese AGB’s gelten für alle Lieferungen von Gasecenter David GmbH, falls nicht anders schriftlich vereinbart.

Abweichende Erklärungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Gasecenter David Vertragsbestandteil.

2. Verwendung und Lagerung 

Das Propanfas ist steuerbegünstigt und darf deshalb nur als Brenngas zur Erzeugung von Licht und Wärme, nicht aber für motorische Zwecke Verwendung finden. Eine Ausnahme bildet Treibgas, bei dem die jeweils gültige Mineralölsteuer aufzurechnen ist. Die Verwendung von Treibgas muss dem Gasecenter so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die Lieferung ordnungsgemäß versteuert werden kann. Die Steuer geht zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche einschlägigen behördlichen Bestimmungen wie das einschlägige Baurecht, UVV u.a. genauestens einzuhalten.

3. Liefermenge

Erfolgt die Lieferung bei Abwesenheit des Kunden, müssen Beanstandungen vom Kunden binnen 3 Tagen schriftlich an Gasecenter David geschickt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung, worauf Gasecenter David besonders hinweist. Erfolgt die Lieferung in Abwesenheit des Kunden, müssen Beanstandungen vom Kunden binnen 3 Tagen schriftlich an Gasecenter David abgesand werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Worauf Gasecenter David besonders hinweist.    

4. Transport, Auslieferung und Umgang von Gasen

Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lieferstelle sowie die Rückführung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Selbstabholung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeugs sowie die Sicherung der Ladung selbst verantwortlich; er wird dabei insbesondere die jeweils gültigen GGVS Bestimmungen, die einschlägigen Vorschriften über Unfallverhütung, Lagerung und Transport beachten sowie alle weiteren einschlägigen Vorschriften. Die Beförderung von Behältern und Paletten durch Gasecenter David erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden.

Ein verbindlicher Liefertermin bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Lieferverpflichtung von Gasecenter David zur Deckung des Bedarfs des Kunden besteht solange und soweit Gasecenter David nicht durch höhere Gewalt, Streik und Aussperrung, von KnauberGas nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder sonstigen von Gasecenter David nicht zu vertretenden Behinderungen und Ereignissen an der Erfüllung unserer Lieferpflicht verhindert sind. Für die Dauer unserer Verhinderung ist dem Kunden der Bezug von Flüssiggas von anderer Seite für diejenigen Mengen freigestellt, die ihm an der vollen Bedarfsdeckung fehlen.

5. Gewährleistung und Mängelrügen 

Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Fristen mit der Einschränkung, dass offensichtliche Mängel sofort, spätestens  innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen sind, danach sind Gewährleistungen wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Alle Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei begründeten, ordnungsgemäßen gerügten Mängeln ist Gasecenter David lediglich verpflichtet, Ersatzlieferung zu leisten. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung des Preises in angemessener Höhe oder Rückgängigmachung der Einzellieferung verlangen, dies gilt nicht, wenn Gasecenter David die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Im Übrigen sind andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch Gasecenter David nicht, Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

6. Haftung (Ausschluss)

Schadensersatzansprüche des Kunden, aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzlicher oder grob fahrlässiges Handeln von Gasecenter David, einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Vertreters verursacht wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

Gasecenter David behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer und mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Gasecenter David  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist dann verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware unverzüglich auf seine Kosten an uns zurückzugeben. Nach ihrer Wahl kann Gasecenter David die Kaufsache auch selbst zurücknehmen. Der Käufer gestattet Gasecenter David für den Fall des Rücktritts schon heute ein ungehindertes Betreten seines bzw. des von ihm gemieteten, gepachteten oder sonst genutzten Grundstücks. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Gasecenter David liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Gasecenter David ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers -abzüglich angemessener Verwaltungskosten- anzurechnen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und ggf. auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Gasecenter David unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Gasecenter David Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Gasecenter David die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den Gasecenter David entstandenen Ausfall. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen von Gasecenter David gegen den Käufer und gegen die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz auf den Käufer über.

Der Käufer ist berechtigt, die im Eigentum von Gasecenter David stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des/der Rechnungsendbetrages/-beträge der Forderungen von Gasecenter David ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Das Recht von Gasecenter David, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Gascenter David verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, kann Gasecenter David verlangen, dass der Käufer Gasecenter David die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Wird die Kaufsache mit anderen, Gasecenter David nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Gasecenter David das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes ihrer Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Gasecenter David anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Gasecenter David.

8. Verzug des Kunden / Vermögensverschlechterung

Bei Zahlungsverzug kann Gasecenter David Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszins gem. § 1 Überleitungsgesetz berechnen. Sie sind höher anzusetzen, wenn Gasecenter David eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.

Gasecenter David ist berechtigt, das Lieferabkommen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Begleichung einer oder mehrerer Rechnungen ganz oder teilweise länger als 2 Monate in Verzug geraten ist.

Im Fall des Zahlungsverzuges oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann Gasecenter David eine weitere Belieferung davon abhängig machen, dass der Kunde die anstehende Lieferung vorab bezahlt (Vorkasse) oder angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellt. Geschieht dies nicht und erfolgt aus diesem Grund eine Belieferung nicht, hat der Kunde nicht das Recht, sich durch einen Dritten beliefern zu lassen.

9. Zurückbehaltungsrecht – Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Ansprüchen, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

Eine Aufrechnung ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung von Gasecenter David schriftlich anerkannt oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist.

10. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen in bar und ohne Abzug sofort und unabhängig vom Rechnungsdatum und vom Eingang der Ware zu erfolgen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.

Bei verspäteter Zahlung hat der Auftraggeber vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 3 % Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle Forderungen sofort fällig zu stellen. Zu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber Zahlung Zug um Zug mit der Lieferung anbietet und gleichzeitig pro Lieferung mindestens 1/5 der Altschulden tilgt. Bietet der Auftraggeber keine Barzahlung an, so sind wir berechtigt, anstelle der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von den Verträgen, soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, zurückzutreten.

Pfandauszahlungen für Pfandflaschen werden nur unter Vorlage des Originalen Pfandbeleg (Rechnung) oder Mietvertrag getätigt. Gutschriften Behälter- Füllungen und/oder Restmengen werden nicht erteilt. Gasecenter David behält sich die Entscheidung vor die Auszahlung in Bar oder per Überweisung vorzunehmen.

11. Vertragsübertragung

Für den Fall der Übertragung des Geschäftes des Kunden auf Dritte, der Verpachtung oder des Verkaufs, oder ähnlicher Fälle, hat der Kunde seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiligen Dritten oder das von ihm gegründete Unternehmen oder seine Filiale zu übertragen. Der Kunde haftet dafür, dass bei der Übertragung der neue Geschäftsinhaber alle Pflichten aus diesem Vertrag auch übernimmt.

Gasecenter David kann die Vertragsübertragung ablehnen, in diesem Falle endet das Vertragsverhältnis.

12. Unabwendbare Ereignisse

Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen oder amtlichen Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen solange und soweit solche Hindernisse entgegenstehen.

13. Lieferung durch Dritte

Gasecenter David kann die Liefer- und Leistungsverpflichtungen auch durch Dritte ausführen, ohne dass hierdurch die Pflichten und Rechte des Kunden gegenüber Gasecenter David berührt werden.

14. Sonstiges

Bei Durchführung von Montagen wird auf die separaten Montagebedingungen hingewiesen. Diese liegen an Verkaufsstellen von Gasecenter David aus und können auch jederzeit kostenlos angefordert werden.

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich der Scheck- und Wechselklage ist Essen (NRW) für die Fälle, dass der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, dass der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Gasecenter David und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.

Bei Lieferungen ins Ausland oder ausländische Geschäftspartner gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware.

16. Wirksamkeitsbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

17. Datenschutzrechtlicher Hinweis/Benachrichtigung

Gasecenter David weist darauf hin, dass Gasecenter David die Personenschutz bezogenen Daten des Kunden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abspeichert und weiterverarbeitet.